Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 1466/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederholungsgefahr einer im Eilverfahren zu prüfenden Rechtmäßigkeit des Betretens von Geschäftsräumen zum Zweck der Betriebsprüfung bei einer in der Zukunft fernliegenden erneuten Ausstellung einer rettungsdienstlichen Genehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RettG NRW § 19 Abs. 4
Wiederholungsgefahr einer im Eilverfahren zu prüfenden Rechtmäßigkeit des Betretens von Geschäftsräumen zum Zweck der Betriebsprüfung bei einer in der Zukunft fernliegenden erneuten Ausstellung einer rettungsdienstlichen Genehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 643/10
Anforderungen an die für den Betrieb eines rettungsrechtlichen Unternehmens …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 1466/10
Letzteres gilt nunmehr erst recht, nachdem die klageabweisenden Urteile, in denen das Verwaltungsgericht die Unzuverlässigkeit des Klägers festgestellt hatte, nach unanfechtbarem Abschluss der jeweiligen Berufungszulassungsverfahren (vgl. Beschlüsse jeweils vom 9. November 2010 in den Verfahren 13 A 660/10, 13 A 661/10, 13 A 666/10, 13 A 643/10, 13 A 653/10 und 13 A 867/10) rechtskräftig sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 867/10
Abgrenzung zwischen sog. Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen i.R.e. …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 1466/10
Letzteres gilt nunmehr erst recht, nachdem die klageabweisenden Urteile, in denen das Verwaltungsgericht die Unzuverlässigkeit des Klägers festgestellt hatte, nach unanfechtbarem Abschluss der jeweiligen Berufungszulassungsverfahren (vgl. Beschlüsse jeweils vom 9. November 2010 in den Verfahren 13 A 660/10, 13 A 661/10, 13 A 666/10, 13 A 643/10, 13 A 653/10 und 13 A 867/10) rechtskräftig sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 666/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 1466/10
Letzteres gilt nunmehr erst recht, nachdem die klageabweisenden Urteile, in denen das Verwaltungsgericht die Unzuverlässigkeit des Klägers festgestellt hatte, nach unanfechtbarem Abschluss der jeweiligen Berufungszulassungsverfahren (vgl. Beschlüsse jeweils vom 9. November 2010 in den Verfahren 13 A 660/10, 13 A 661/10, 13 A 666/10, 13 A 643/10, 13 A 653/10 und 13 A 867/10) rechtskräftig sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 653/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 1466/10
Letzteres gilt nunmehr erst recht, nachdem die klageabweisenden Urteile, in denen das Verwaltungsgericht die Unzuverlässigkeit des Klägers festgestellt hatte, nach unanfechtbarem Abschluss der jeweiligen Berufungszulassungsverfahren (vgl. Beschlüsse jeweils vom 9. November 2010 in den Verfahren 13 A 660/10, 13 A 661/10, 13 A 666/10, 13 A 643/10, 13 A 653/10 und 13 A 867/10) rechtskräftig sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 661/10
Genehmigung zur Notfallrettung bei zahlreichen Verstößen gegen rettungsrechtliche …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 1466/10
Letzteres gilt nunmehr erst recht, nachdem die klageabweisenden Urteile, in denen das Verwaltungsgericht die Unzuverlässigkeit des Klägers festgestellt hatte, nach unanfechtbarem Abschluss der jeweiligen Berufungszulassungsverfahren (vgl. Beschlüsse jeweils vom 9. November 2010 in den Verfahren 13 A 660/10, 13 A 661/10, 13 A 666/10, 13 A 643/10, 13 A 653/10 und 13 A 867/10) rechtskräftig sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 660/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 1466/10
Letzteres gilt nunmehr erst recht, nachdem die klageabweisenden Urteile, in denen das Verwaltungsgericht die Unzuverlässigkeit des Klägers festgestellt hatte, nach unanfechtbarem Abschluss der jeweiligen Berufungszulassungsverfahren (vgl. Beschlüsse jeweils vom 9. November 2010 in den Verfahren 13 A 660/10, 13 A 661/10, 13 A 666/10, 13 A 643/10, 13 A 653/10 und 13 A 867/10) rechtskräftig sind.